Einfach & bequem. Die Briefwahl
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Am 25. Mai sind Kommunal- und Europawahlen.
Sie sind am 25. Mai im Urlaub? Sie sind nicht zu Hause? Dann wählen Sie einfach per Briefwahl! Die können Sie ohne Angabe von Gründen beantragen.
Sie können auch ab sofort ohne Wahlbenachrichtigungskarte die Wahlunterlagen bei Ihrer Gemeindebehörde beantragen. Sie erhalten Ihre Wahlunterlagen zugeschickt, sobald die Stimmzettel gedruckt sind. Dies ist etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl der Fall.
Ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres vollständigen Namens, Geburtsdatums und Ihrer Adresse genügt. Der Antrag wird als E-Mail, Telefax oder per Post angenommen.
Wenn Sie Ihre Benachrichtigung zur Wahl bis 14 Tage vor dem Wahltermin nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde.
Sie wollen den Antrag zur Briefwahl für eine andere Person stellen? Dann brauchen Sie deren schriftliche Vollmacht. Mit ihr weisen Sie nach, dass Sie berechtigt sind, den Antrag zu stellen.
Sie wollen die Briefwahlunterlagen (samt Wahlschein) für eine andere Person abholen? Auch dazu brauchen Sie deren schriftliche Vollmacht.
Auch innerhalb der Familie gilt: Eine schriftliche Vollmacht ist Pflicht.
Wichtig: Als bevollmächtigte Person dürfen Sie höchstens vier Wahlberechtigte vertreten.