Im Zuge der geplanten Kreisreform wollte die Landesregierung die Direktwahlen der Landräte für mehrere Jahre abschaffen. Ein entsprechendes Gesetz war bereits mit den Stimmen von SPD und Linke beschlossen worden. Nach dem Scheitern der Kreisreform musste auch dieser fragwürdige Eingriff in die demokratischen Rechte der Brandenburger umgehend gestoppt werden.
Da die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen gelähmt und handlungsunfähig nach dem Ende ihres Prestigeprojektes Kreisreform nicht in der Lage waren die entscheidenden Weichen zu stellen, haben wir über Nacht den Gesetzentwurf zur Rettung der Landratswahlen verfasst. So konnte alles fristgerecht eingereicht und in der Novembersitzung vom Landtag beschlossen werden.
Nun ist der Weg wieder frei für demokratische Wahlen in allen Landkreisen. Den Landräten, deren Amtszeit bereits Anfang 2018 enden würde, wurde die Möglichkeit eröffnet, bis zu sechs Monate länger im Amt zu bleiben, damit die Wahlen ordnungsgemäß vorbereitet und durchgeführt werden können. Unser Fraktionsvorsitzender Ingo Senftleben bewertete die Rettung der Direktwahlen als großen Erfolg: „Wir freuen uns, dass wir den Angriff auf die demokratischen Grundrechte der Brandenburger abwehren und weiteren Schaden verhindern konnten.“