ÖPNV-Gesetz verzögert sich wegen überlasteter Landtagsverwaltung
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Dr. Jan Redmann, verwies auf das jüngste Beispiel aus Thüringen, wo das Vorschaltgesetz zur Kreisreform wegen eines fehlenden Protokolls vom Verfassungsgericht aufgehoben wurde. „Parlamentarische Arbeit muss sich nach Recht und Ordnung richten. Mit einem Gesetz, dass vor Gericht an Verfahrensfehlern scheitert, ist niemandem geholfen. Die Probleme beim ÖPNV-Gesetz durch das Fehlen des notwendigen Protokolls waren seit Tagen bekannt. Deshalb hat bereits am Mittwoch das Landtagspräsidium mit den Stimmen von SPD und Linke beschlossen, dass der Gesetzentwurf nicht in der Novembersitzung des Landtages behandelt wird. Die heutige Sitzung des Verkehrsausschusses hatte darauf gar keinen Einfluss. Die gekünstelte Aufregung der SPD geht daher ins Leere und zeugt vom aktuellen Zustand der Sozialdemokraten.“
Redmann betonte, dass Landtagspräsidentin, Britta Stark (SPD), für den ordnungsgemäßen Ablauf der Parlamentsarbeit verantwortlich sei. „Wir haben im Präsidium die Überlastung der Verwaltung angesprochen. Die Präsidentin wurde fraktionsübergreifend aufgefordert, dafür zu sorgen, dass zukünftig die fristgerechte Erstellung von Protokollen gewährleistet wird. Zur Ehrlichkeit gehört auch, dass gerade die viertägige Anhörung zu den Kreisreformplänen von SPD und Linke eine besondere Belastungsspitze für die Mitarbeiter in der Verwaltung war. Dadurch sind andere wichtige Dinge, wie das Protokoll zum ÖPNV-Gesetz liegen geblieben.“